Thomas-Cook-Pauschalreisen: Ansprüche noch bis 15. November anmelden
Stegemann: Bund lässt Betroffene nicht im Regen stehen
Noch bis 15. November können Kunden, die beim insolventen Reiseveranstalter Thomas Cook eine Pauschalreise gebucht haben, ihre Ansprüche beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz anmelden. Das gibt der CDU-Bundestagsabgeordnete Albert Stegemann bekannt. „Es ist gut, dass der Bund die Betroffenen nicht im Regen stehen lässt und für die Ausgleichszahlungen freiwillig aufkommt.“
Nachdem die Haftungssumme des Versicherungsschutzes für den Insolvenzfall nicht ausreichend war, beschloss die Bundesregierung im Dezember 2019, die betroffenen Kunden freiwillig zu entschädigen. Alle relevanten Informationen und Hilfestellungen zur Anmeldung der Ansprüche gibt es auf https://www.bmjv.de/SharedDocs/Artikel/DE/2019/TC/121119_ThomasCook.html oder unter der Rufnummer 0361 606 670 12.
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